- Schriftlicher Bescheid – Bescheinigung über nicht erfolgreiche Teilnahme
Die Auszubildenden erhalten vom ZBV einen schriftlichen Bescheid.
Die Ausbilder erhalten eine Mitteilung über die nicht erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung. - Ende des Ausbildungsvertrags
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet der Ausbildungsvertrag zunächst zum im Ausbildungsvertrag vereinbarten Termin. - Verlängerung des Ausbildungsvertrags
Auszubildende können nach Berufsbildungsgesetz §21(3) den Ausbildungsvertrag bis zur nächst möglichen Abschlussprüfung zu verlängern, längstens um 1 Jahr.
Die Verlängerung des Ausbildungsvertrages muss dem ZBV mitgeteilt werden. - Externe Prüfungsteilnahme ohne Ausbildungsvertrag
Sollte sich Auszubildende entscheiden den Ausbildungsvertrag nicht zu verlängern, können sie als externe Prüfungsbewerber an der Abschlussprüfung teilnehmen.