+ VORGEHEN BEI NICHT BESTANDENER ABSCHLUSSPRÜFUNG

  1. Schriftlicher Bescheid – Bescheinigung über nicht erfolgreiche Teilnahme
    Die Auszubildenden erhalten vom ZBV einen schriftlichen Bescheid.
    Die Ausbilder erhalten eine Mitteilung über die nicht erfolgreiche Teilnahme an der  Abschlussprüfung.
  2. Ende des Ausbildungsvertrags
    Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet der Ausbildungsvertrag zunächst zum im Ausbildungsvertrag vereinbarten Termin.
  3. Verlängerung des Ausbildungsvertrags
    Auszubildende können nach Berufsbildungsgesetz §21(3) den Ausbildungsvertrag bis zur nächst möglichen Abschlussprüfung zu verlängern, längstens um 1 Jahr.
    Die Verlängerung des Ausbildungsvertrages muss dem ZBV mitgeteilt werden.
  4. Externe Prüfungsteilnahme ohne Ausbildungsvertrag
    Sollte sich Auszubildende entscheiden den Ausbildungsvertrag nicht zu verlängern, können sie als externe Prüfungsbewerber an der Abschlussprüfung teilnehmen.