- Schriftlicher Bescheid – Bescheinigung über Nichtbestehen
Die Auszubildenden erhalten vom ZBV einen schriftlichen Bescheid.
Die Ausbilder erhalten eine Mitteilung über das Nichtbestehender Abschlussprüfung. - Ende des Ausbildungsvertrags
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet der Ausbildungsvertrag zunächst zum im Ausbildungsvertrag vereinbarten Termin. - Verlängerung des Ausbildungsvertrags
Auszubildende können nach Berufsbildungsgesetz §21(3) den Ausbildungsvertrag bis zur nächst möglichen Abschlussprüfung zu verlängern.
Die Verlängerung des Ausbildungsvertrages muss dem ZBV mitgeteilt werden.
Ohne Vertragsverlängerung ist der Besuch der Berufsschule nicht mehr möglich. - Externe Prüfungsteilnahme ohne Ausbildungsvertrag
Sollte sich Auszubildende entscheiden den Ausbildungsvertrag nicht zu verlängern, können sie als externe Prüfungsbewerber an der Abschlussprüfung teilnehmen.