+ ERGEBNISBEKANNTGABE DER WINTERABSCHLUSSPRÜFUNG 25.02.2022

Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung endet nach § 2 Abs. 4 das Berufsausbildungsverhältnis am Tag der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses am Freitag, 25. Februar 2022.