- schriftlicher Teil der Abschlussprüfung Mittwoch, 12. Juni 2024
- Intervall für den Praktischen Teil der Abschlussprüfung zwischen Freitag, 14. Juni bis Samstag, 06.Juli 2024
- Vorläufiges Intervall für die Ergebnisfeststellung und Mündliche Ergänzungsprüfung zwischen: Montag, 12. Juni bis Freitag, 26. Juli 2024
Anwesenheit
Die Prüfungsteilnehmer müssen während des gesamten Prüfungsintervalls vom 12. Juni bis 6. Juli 2024 erreichbar und vor Ort sein. Freistellung am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung am 11. Juni 2024
Auszubildende, unabhängig vom Lebensalter, haben an Arbeitstagen, die der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangehen, einen Freistellungsanspruch nach § 15, Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG.
Hier wird die Freistellung mit der durchschnittlichen Arbeitszeit auf die Ausbildungszeit angerechnet (§ 15 Abs. 2 Nr. 5 BBiG)
Das heißt, an diesem Tag haben die Auszubildenden einen Lohnanspruch. Nicht zulässig ist daher, dass dieser Tag nachgearbeitet oder als Urlaubstag angerechnet wird.
Kann ein Auszubildender aus Krankheitsgründen nicht an der Zwischen- oder Abschlussprüfung teilnehmen, muss dem ZBV Mittelfranken unaufgefordert ein aussagekräftiges Attest vorgelegt werden.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Wird eine fristgemäße Vorlage des Attests versäumt, gilt die Prüfung nach Prüfungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte ZFA als „nicht bestanden“.
Die Prüfungseinladungen für den schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung sowie ggf. für die Mündliche Ergänzungsprüfung mit Angaben zu Prüfungsort, Uhrzeiten und aktuell geltendem Hygienekonzept gehen den Auszubildenden über E-Mail-Versand zu.
mit Versand der
- Bescheinigung über die erfolgreiche Prüfungsteilnahme zu Aushändigung für die Ausbilder an die Prüfungsteilnehmer
- Bescheinigungen über die nicht erfolgreiche Teilnahme an die Ausbilder
- Urkunden, Prüfungsergebnisse, ggf. Bescheinigung über den Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz an die Prüfungsteilnehmer bis spätestens
Freitag 26. Juli 2024,
auf dem Postweg.
Dieser Tag ist bei erfolgreicher Teilnahme der letzte Tag der Ausbildung.
In der Gesamtbewertung des praktischen Teils der Prüfung können Sie maximal 50 Punkte für die fachlichen Inhalte und maximal 10 Punkte für Auftreten und Vorbereitung Ihrer Präsentation erreichen.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen Teil und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Abschlussprüfung in mindestens drei Bereichen mindestens ausreichende Leistung erbracht sind.
Im praktischen Teil der Abschlussprüfung müssen Sie daher mindestens die Note „ausreichend“ erreichen, um die Abschlussprüfung bestehen zu können.
Die Auszubildenden erhalten vom ZBV Mittelfranken einen schriftlichen Bescheid über Ihre Prüfungsergebnisse.
Der Ausbilder erhält eine Mitteilung über das Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
Ende Ihres Ausbildungsvertrags
Bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung endet der Ausbildungsvertrag zunächst zum im Ausbildungsvertrag vereinbarten Termin.
Verlängerung des Ausbildungsvertrags
Auszubildende können nach Berufsbildungsgesetz § 21 (3) den Ausbildungsvertrag bis zur nächstmöglichen Abschlussprüfung verlängern. Die Verlängerung des Ausbildungsvertrags muss dem ZBV mitgeteilt werden. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrags ist der Besuch der Berufsschule nicht mehr möglich.
Externe Prüfungsteilnahme ohne Ausbildungsvertrag
Sollte sich der Auszubildende entscheiden den Ausbildungsvertrag nicht zu verlängern, können sie als externe Prüfungsbewerber an der Abschlussprüfung teilnehmen.
Wie häufig kann ich die Prüfung wiederholen?
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann
insgesamt zweimal wiederholt
werden.