Allgemeine Informationen zum Ausbildungsvertrag

Bitte informieren Sie den ZBV Mittelfranken über alle Veränderungen wie
  • Auflösung von Verträgen
  • Nichtantritt einer Ausbildungsstelle, sofern der Ausbildungsvertrag bereits beim ZBV registriert wurde
  • Schwangerschaft/Familienzeit
  • Namens- und Adressänderung
  • Berufsschule: Fehlzeiten, Gastschulantrag
Sorgerechtsbescheinigung

Gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen, die das alleinige Sorgerecht haben, eine Sorgerechtsbescheinigung erforderlich, die beim zuständigen Jugendamt angefordert werden kann. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, den Verwaltungsaufwand zu verringern und Kosten zu sparen.

Ausbildungszeit

Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Auf gemeinsamen Antrag des Ausbildenden und der Auszubildenden kann nach §8 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes die Ausbildungszeit verkürzt (z.B. um ½ oder 1 Jahr, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zur Teilzeitausbildung richten. Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung aufgrund guter Leistungen in Praxis und Berufsschule (Nachweis) ist möglich

Arbeitszeit

Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit soll bei Minderjährigen ohne Ruhepausen 8 Stunden nicht überschreiten, die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen beachtet
werden (siehe Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Seite 13). Freistellung für den Berufsschulunterricht, aber Auffüllen der Arbeitszeit am kurzen Berufsschultag.

Probezeit

4 Monate

Kündigung
  1. Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten ohne Angabe eines Grundes und ohne Einhalten einer Frist schriftlich gekündigt werden.
  2. Nach Ablauf der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag nur aus wichtigem Grund fristlos unter Angabe des Kündigungsgrundes schriftlich gekündigt werden.
  3. Eine Kündigung des Ausbildungsvertrags durch die Auszubildende ist mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich möglich, wenn die Auszubildende die Berufsausbildung aufgibt oder den Wohnort wechselt, d.h. der Arbeitsweg nicht mehr zumutbar ist.
  4. Eine Aufhebung des Ausbildungsvertrages ist im Einvernehmen mit allen Beteiligten ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich.
Vergütung bei Vertragsabschluss ab 01.01.2023

1. Ausbildungsjahr 900 Euro
2. Ausbildungsjahr 1.000 Euro
3. Ausbildungsjahr 1.100 Euro

Beachten Sie die Änderungen im Ausbildungsvertrag der BLZK, Stand 8/2022 § 6 des Ausbildungsvertrages Pflichten des Ausbildenden, insbesondere:

§ 6 Abs. 5 Betrieblicher Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis (ehemals Berichtsheft mit Ausbildungsplan). www.blzk.de/ausbildungsnachweis
Der Ausbildungsnachweis steht ab sofort im Download zur Verfügung.
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_ausbildungsnachweis_zfa.html
§ 6 Abs. 10 Freistellung der Auszubildenden an den Arbeitstagen, die den schriftlichen Prüfungen Teil 1 und Teil 2 vorausgehen.
§ 7 Pflichten der Auszubildenden Der Ausbildungsnachweis einschließlich der Wochenberichte ist ordnungsgemäß zu führen, regelmäßig dem Ausbilder vorzulegen
und von diesem zu unterzeichnen.

Schweigepflicht 203 StGB

Bei Einstellungsbeginn sollten die Auszubildenden nochmals auf die Einhaltung der Schweigepflicht und die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen hingewiesen werden, auch wenn die Verpflichtung zur Verschwiegenheit bereits im Ausbildungsvertrag erfasst ist und von Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten mit Unterschrift zur Kenntnis genommen wurde.

Besonderheiten für Ausbildungsverträge

Stichtagregelung
Grundsätzlich können Auszubildende zu jedem Zeitpunkt eingestellt werden.
Die Stichtage 30.09. und 31.03. eines jeden Jahres entscheiden über die Teilnahme an der Abschlussprüfung. Nach Berufsbildungsgesetz darf die Zulassung nur erfolgen, wenn die Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem letzten Prüfungstag endet. Bei Einstellung ab 01.10.2022 ist die Teilnahme an der Sommerprüfung 2025 nicht mehr möglich, sondern erst die Teilnahme an der Winterabschlussprüfung Januar 2026. Optimal ist die Synchronität von Ausbildungs- und Schuljahresbeginn. Nach Ende des Ausbildungsvertrages endet auch die Tätigkeit in der Praxis, d. h., es entsteht ein vertragsfreies Intervall zwischen Ausbildungs- und Prüfungsende.

Untersuchungen
Bei der Eintragung der Ausbildungsverträge in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ist eine ärztliche Bescheinigung nach §§ 32-46 Jugendarbeitsschutzgesetz beizulegen. Minderjährige Auszubildende dürfen nur beschäftigt werden, wenn der Nachweis der Erstuntersuchung erbracht ist. Vor
Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres hat eine Nachuntersuchung zu erfolgen. Der Nachweis in Kopie muss spätestens mit Anmeldung zur Zwischenprüfung beim ZBV vorgelegt werden.

Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge
Auszubildende müssen zusätzlich zur Untersuchung nach JArbSchG nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) an der Pflichtvorsorge teilnehmen.

Impfpflicht gegen Masern ab 1. März 2020
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die nach 1970 geboren sind, müssen geimpft sein oder Immunität nachweisen.

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250
Mit dieser Regelung sind die Praxisinhaber verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Maßnahmen zur Immunisierung bei der Hepatitis-B-Schutzimpfung zu informieren und die Kosten für Immunisierung zu übernehmen. Es empfiehlt sich, Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse für eine evtl. Kostenübernahme zu nehmen.

Urlaub
Entscheidend für die Anzahl der Urlaubstage ist nach JArbSchG das Alter der minderjährigen Ausbildenden zu Beginn des Kalenderjahres:

  • jünger als 16 Jahre: 25 Arbeitstage
  • jünger als 17 Jahre: 23 Arbeitstage
  • jünger als 18 Jahre: 21 Arbeitstage

Volljährige Auszubildende haben nach Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf 20 Arbeitstage

Fehlzeiten
Beschäftigungsverbot bei Krankheit oder Schwangerschaft

Bei Fernbleiben in Praxis oder Berufsschule müssen Ausbildungsstätte und Berufsschule verständigt werden. Der Ausbildende kann ab dem ersten Tag des Fehlens eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
Fehlzeiten während der Ausbildung können die Zulassung zur Abschlussprüfung in Frage stellen. Die Ausbildungszeit kann nicht nur kalendarisch ablaufen, sondern muss tatsächlich in Praxis und Berufsschule erfüllt werden. Dem ZBV Mittelfranken ist unverzüglich anzuzeigen, wenn das Ausbildungsverhältnis durch lang andauernde Erkrankung oder Beschäftigungsverbot unterbrochen wird. Bei Schwangerschaft ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu informieren.

Dr. Silvia Morneburg