Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vorstand hat in seiner Sitzung am 23.01.2026 eine neue Empfehlung zur Ausbildungsvergütung beschlossen.
Die Empfehlung für die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt:
Im 1. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro,
im 2. Ausbildungsjahr: 1.150,00 Euro
im 3. Ausbildungsjahr: 1.250,00 Euro.
Diese Empfehlung gilt für alle Ausbildungsverträge, die ab 01.05.2026 geschlossen werden.
Die Vergütung ist eine Basisempfehlung. Abweichungen sind grundsätzlich möglich. Bei einer Unterschreitung der Empfehlung um 20% werden die Mindestvergütungen nach § 17 BBiG eingehalten. Wenn die Empfehlung jedoch um mehr als 20% unterschritten wird, ist nicht mehr von einer angemessenen Ausbildungsvergütung auszugehen.
Die Vereinbarung einer individuell höheren Ausbildungsvergütung im Ausbildungsvertrag bleibt allen Ausbildenden unbenommen.
Insbesondere für Ausbildungsverträge, die vor dem 01.05.2026 abgeschlossen wurden und einen Ausbildungsbeginn ab September 2026 vorsehen, wird empfohlen, eine Anpassung der vereinbarten Ausbildungsvergütung anhand der hier genannten Empfehlung zu prüfen.
Wir bitten Sie, dies entsprechend mit den Ausbildungspraxen zu kommunizieren. Vielen Dank.
Für Fragen dazu stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Eine Information über die neue Empfehlung zur Ausbildungsvergütung haben alle Praxen mit dem aktuellen Rundschreiben der BLZK vom 13. Februar 2026 erhalten:
https://download.blzk.de/rundschreiben/rs_blzk_2026-01
Weitere Veröffentlichungen dazu folgen in den BLZK-News sowie im BZB.
