Informationen zu Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (GAP 1)

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 für Auszubildende
mit Ausbildungsbeginn nach 01.08.2024
Es gelten für die Teilnehmer die Hygiene- und Sicherheitskonzepte nach dem Hausrecht der jeweiligen Veranstaltungsorte.
Den Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

Termin: Mittwoch, 30. April 2025

Prüfungsort: Meistersingerhalle Nürnberg

Einlass: 07:45 Uhr

Prüfungsdauer: 08:30 bis 09:30 Uhr

– Patienten aufnehmen und begleiten
Wertung fließt mit 10% in die Gesamtabschlussprüfung ein.

Pause: 09:30 bis 10:00 Uhr

Prüfungsdauer: 10:00 bis 11:00 Uhr

– Durchführen von Hygienemaßnahmen
– Aufbereiten von Medizinprodukten
Wertung fließt mit 25% in die Gesamtabschlussprüfung ein.

Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2020 gilt für alle Auszubildende, d.h minderjährige und volljährige:
Freistellung an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung
direkt vorangeht.
Berufsbildungsgesetz BBiG: § 15 Abs. 1 Nr. 5
Für diese Freistellung darf auch kein Urlaubstag abgezogen werden!

Die Prüfungsergebnisse werden den Teilnehmern /Ausbildern von der zentralen Auswertungsstelle schriftlich mitgeteilt.

Dr. Silvia Morneburg