Bitte informieren Sie den ZBV Mittelfranken über alle Veränderungen wie
- Auflösung von Verträgen
- Nichtantritt einer Ausbildungsstelle, sofern der Ausbildungsvertrag bereits beim ZBV registriert wurde
- Schwangerschaft/Elternzeit
- Namens- und Adressänderung
- Berufsschule: Fehlzeiten, Gastschulantrag
Nach Ansicht der Rechtsabteilung der Bayerischen Landeszahnärztekammer ist es dringend anzuraten, sich vor Abschluss eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrages Gewissheit über die Staatsangehörigkeit des künftigen Arbeitnehmers und ggf. das Vorliegen einer Arbeitsgenehmigung zu verschaffen. Fragen zu dem Themenkreis beantworten die Arbeitsämter.
Gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen, die das alleinige Sorgerecht haben, eine Sorgerechtsbescheinigung erforderlich, die beim zuständigen Jugendamt angefordert werden kann.
Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, den Verwaltungsaufwand zu verringern und Kosten zu sparen.
Richtlinie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung gem. § 45 Abs. 1 BBiG (gem. des Berufsbildungsausschusses vom 03.02.2016)
Bei entsprechenden Leistungen in Berufsschule und Praxis kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden. Hierbei darf es sich jedoch nur um den der regulären Prüfung unmittelbar vorausgehenden Prüfungstermin handeln. Bei einer zu Beginn der Ausbildungszeit gewährten Verkürzung der Ausbildungszeit ist der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung nur bedingt möglich.
Als Nachweis der schulischen Leistungen für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung (Winter- und Sommerabschlussprüfung) dienen die Jahreszeugnisse für Zahnmedizinische Fachangestellte der Jahrgangsstufen 10 und 11. Ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 noch nicht erstellt, ist der in dieser Jahrgangsstufe zum 15.02. bestehende Leistungsstand maßgeblich.
Durch den Zahnärztlichen Bezirksverband kann die Zustimmung zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung nur erteilt werden, wenn der Gesamtnotendurchschnitt nicht schlechter als 2,0 ist. Der Gesamtnotendurchschnitt wird gebildet aus folgenden Lernfeldern und Noten:
Lernfelder der Jahrgangsstufen 10 und 11:
- Patientenbegleitung
- Hygiene, Vorbeugung und Erste Hilfe
- Praxisorganisation
- Konservierende Behandlung
- Chirurgische Behandlung
- Beschaffung und Verwaltung von Waren
- Parodontologische Behandlung
Fächer der Jahrgangsstufe 11:
- Deutsch
- Sozialkunde
- Englisch
Den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie ausschließlich vom ZBV Mittelranken, E-Mail: info@zbv-mfr.de
Vor der Entscheidung sind der Ausbildende sowie die Berufsschule über Stellungnahmen zum Antrag zu hören.
Dr. Silvia Morneburg
im Rahmen der Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte und Aufnahme der Röntgentätigkeit in Delegation
Auszubildende können bei der Abschlussprüfung die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für die technische Durchführung der Anwendung von Röntgenstrahlen erwerben. Die Prüfung im Strahlenschutz ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Fragen richtig gelöst werden. Da eine Wiederholungsprüfung z. B. bei der nächstfolgenden Abschlussprüfung ausgeschlossen ist, können die erforderlichen Kenntnisse durch eine zeitnahe 10-stündige Nachschulung in einem Strahlenschutzkurs erworben werden. Nur mit diesem Prüfungsnachweis können Zahnmedizinische Fachangestellte die Röntgentätigkeit nach Feststellung der rechtfertigenden Indikation durch den Zahnarzt /die Zahnärztin in Delegation ausüben. In diesem Zusammenhang erinnern wir an die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Aktualisierung nach 5 Jahren.