Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
die 1. Wahlbekanntmachung ist im Mitteilungsblatt MZM des ZBV Mittelfranken -Nr. 2 / Juni 2026- veröffentlicht worden.
Dr. Florian Vetter
Wahlleiter des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Mittelfranken 2026
Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Delegiertenversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbands Mittelfranken im Jahr 2026
Zweite Wahlbekanntmachung
Der Wahlleiter für die Wahl der Delegierten und Ersatzleute zur Delegiertenversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbands Mittelfranken erlässt folgende Zweite Wahlbekanntmachung nach § 6 Abs. 3 der Wahlordnung (WO) des Zahnärztlichen Bezirksverbands Mittelfranken vom 30. Januar 2026 (bekannt gemacht in MZM, Heft 1/2026, S. 14-19 somit in der seit 01. Mai 2026 geltenden Fassung.
I. Zahl der Wahlberechtigten und der zu wählenden Delegierten und Ersatzleute
1. Die Zahl der Wahlberechtigten im Wahlbezirk Mittelfranken bei Abschluss der Wählerliste beträgt 2.547.
2. Gemäß § 1 der Wahlordnung (WO) sind im Wahlbezirk Mittelfranken
25 Delegierte und
14 Ersatzdelegierte
zu wählen, wobei die Stimmabgabe nicht getrennt für Delegierte und Ersatzleute erfolgt, sondern sich erst bei der Ermittlung des Wahlergebnisses ergeben wird, wer Delegierter geworden ist und wer zu den Ersatzdelegierten zählt.
II. Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen beim Wahlleiter unter der Adresse Zahnärztlicher Bezirksverband Mittelfranken, Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg
bis spätestens Dienstag, den 25.08.2026.
Wahlvorschläge müssen von mindestens 50 Wahlberechtigten unterschrieben sein (§ 7 Abs. 3 Satz 1, 2. HS WO).
Die Unterstützer haben neben ihrer Unterschriftsleistung ihren Familien- und Vornamen und ihre Anschrift anzugeben. Die Wahlvorschläge können auch weniger Bewerber enthalten als Delegierte und Ersatzleute im Wahlbezirk zu wählen sind; maximal dürfen jedoch 39 Bewerber angegeben werden. Die Wahlvorschläge dürfen als Bezeichnung ein Kennwort tragen.
Die Wahlvorschläge haben zu enthalten (§ 7 Abs. 3 WO):
– Familien- und Vornamen, Praxisanschrift (bzw. Hauptwohnung) der sich bewerbenden wählbaren Personen (die Angabe akademischer Grade ist zulässig) in einer erkennbaren Reihenfolge dieser Personen,
– deren Erklärung, dass der Aufnahme des Namens in den Wahlvorschlag zugestimmt wird und dass die Wählbarkeit nach § 3 WO gegeben ist,
– die Angabe des Wahlvorschlagsvertreters (Familien- und Vornamen, Anschrift) sowie des Stellvertreters des Wahlvorschlagsvertreters. (Soweit ein Wahlvorschlagsvertreter oder Stellvertreter nicht bezeichnet ist, gilt die erste sich bewerbende Person des Wahlvorschlags als entsprechender Funktionsträger; sind Wahlvorschlagsvertreter und Stellvertreter nicht bezeichnet, gelten die beiden ersten sich bewerbenden Personen als entsprechende Funktionsträger.)
Jeder Bewerber darf sich nur auf einem Wahlvorschlag bewerben. Wahlberechtigte dürfen nur einen Wahlvorschlag als Unterstützer unterzeichnen.
III. Stimmvergabe
+ Jeder Wähler hat 25 Stimmen.
+ Für jeden Bewerber kann nur eine Stimme vergeben werden.
+ Die Stimmen können bei verschiedenen Wahlvorschlägen auf die Bewerber der verschiedenen Wahlvorschläge verteilt werden. Ebenso kann auch 1 Kreuz in den Kreis vor der Listenbezeichnung gesetzt werden, damit wird für jeden Bewerber auf der angekreuzten Liste bis zum Platz 25 eine Simme vergeben. Zusätzlich zu bereits vergebenen Einzelstimmen kann auch ein Listenkreuz gesetzt werden; damit werden die verbleibenden Stimmen auf die Bewerber der angekreuzten Liste beginnend bei Platz 1 verteilt.
IV. Sitzungen des Wahlausschusses
Die Sitzungen des Wahlausschusses zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses findet in den Räumen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Mittelfranken (Aushang vor Ort) wie folgt statt. Die Sitzungen sind für die Mitglieder des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Mittelfranken öffentlich.
1. Sitzung: 22. September 2026 um 18:00 Uhr
2. Sitzung: 23. September 2026 um 08:30 Uhr
Sollte sich die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses an diesen Tagen in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit nicht zu Ende führen lassen, wird die Sitzung am darauffolgenden Tag, also am 24. September 2026 am gleichen Ort um 08:30 Uhr fortgesetzt.
Ggf. erforderliche zusätzliche oder abweichende Sitzungstermine des Wahlausschusses werden im Internet auf der Homepage der ZBV Mittelfranken (www.zbv-mfr.de) bekannt gemacht werden; im Falle, dass dies in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich ist, erfolgt die Bekanntmachung durch Mitgliederrundschreiben.
Nürnberg, den 06.08.2026
Der Wahlleiter des Zahnärztlichen Bezirksverbands Mittelfranken
Dr. Florian Vetter
…
