ZFA –Basis für viele Perspektiven im Beruf
ZFA –Basis für viele Perspektiven im Beruf
Zahnmedizinische Fachangestellte organisieren
- den Praxisbetrieb
- planen Behandlungstermine und interne Abläufe
- Verfügbarkeit von Geräten und Medizinprodukten sicherstellen
- Sie begleiten Patienten vor, während und nach der Behandlung und erklären vorbeugende Maßnahmen.
- Assistenz bei Untersuchungen und Behandlungen
- Übernahme je nach Qualifikation von erweiterte Aufgaben in Bereichen wie Prophylaxe, prothetischer und kieferorthopädischer Assistenz sowie Verwaltung, Abrechnung und Qualitätsmanagement
- Sie bereiten den Arbeitsplatz vor z. B. für die Durchführung von Individualprophylaxe, Füllungen, chirurgische Maßnahmen und fertigen auf Anweisung des Zahnarztes/Zahnärztin Röntgenaufnahmen an.
- Sie dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung.
- Sie erledigen den Schriftverkehr mit Krankenkassen und dem zahntechnischen Labor, kontrollieren Zahlungseingänge und das betriebliche Mahnwesen.
weitere Infos:
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_ausbildung_zfa.html
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/zfa_ausbildung_blzk.pdf/$file/zfa_ausbildung_blzk.pdf
Filme zur Ausbildung
https://web.arbeitsagentur.de/berufetv/detailansicht/film;filmId=4mzZM8cGWddnrnmVuG24ST
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_zfa_film.html
- Probezeit
Die Probezeit der Ausbildung darf mindestens 4 Wochen und höchstens 4 Monate sein.
Während der Probezeit können Auszubildende und Arbeitgeber zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen den Ausbildungsvertrag schriftlich kündigen. - Vergütung
Die Vergütung beträgt für alle Ausbildungsverträge ab 1. Januar 2023
- Ausbildungsjahr: 900 Euro
- Ausbildungsjahr: 1000 Euro
- Ausbildungsjahr: 1100 Euro
Die Vergütungsregelung ist eine bayernweite Basisempfehlung. Der Abschluss einer individuell höheren Ausbildungsvergütung steht den ausbildenden Zahnarztpraxen selbstverständlich frei.
- Ruhepausen nach §§ 11, 13, 19 Jugendarbeitsschutzgesetz
Länger als 4,5 Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Als Ruhepausen gelten nur Arbeitsunterbrechungen von mindestens 15 Minuten.
Die Dauer der Ruhepausen muss insgesamt
- bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten,
- bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit 60 Minuten betragen.
Die Ruhepausen sind frühestens 1 Stunde nach Beginn und spätestens 1 Stunde vor Ende der Arbeitszeit zu gewähren.
- Freizeitregelung
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist dem Jugendlichen bis zum nächsten Arbeitsbeginn eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden zu gewähren.
- Urlaub
Für jedes Kalenderjahr ist dem Jugendlichen ein bezahlter Erholungsurlaub zu gewähren und zwar - mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zum 01.01. noch nicht 16 Jahre alt ist,
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zum 01.01. noch nicht 17 Jahre alt ist,
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zum 01.01. noch nicht 18 Jahre alt ist.
- Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres, d. h. bis zum 18. Geburtstag
Kinder- und Jugendarbeitsschutz – Internetangebot (bayern.de)
- Was mache ich, wenn ich die Ausbildung abbrechen möchte und in einen anderen Beruf – nicht ZFA – wechsle?
- schriftliche Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen.
- Ich muss sofort der ZBV Mittelfranken informieren.
- Eine Kopie der Kündigung oder des Aufhebungsvertrags an die ZBV Mittelfranken senden.
- Was mache ich, wenn ich die Praxis wechseln möchte oder der Ausbildungsbetrieb mir kündigt?
- Ich muss sofort der ZBV Mittelfranken informieren.
- Eine Kopie der Kündigung oder des Aufhebungsvertrags an die ZBV Mittelfranken senden.
- Eine Bestätigung der vorausbildenden Praxis, dass der Ausbildungsnachweis vollständig geführt und unterschrieben ist
- Nachweis der Fehltage in Berufsschule und Praxis
Die Vorlage des vollständigen und unterschriebenen Ausbildungsnachweises ist Zulassungsvoraussetzung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung.
Hier geht’s zum Ausbildungsnachweis: https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/ausbildungsnachweis_wochenbericht.pdf/$file/ausbildungsnachweis_wochenbericht.pdf
Wir raten Ihnen, sich gut auf Ihre Prüfungen vorzubereiten. Die BLZK hat dafür Übungsaufgaben zusammengestellt. Diese Themen sind Teil Ihrer Prüfungsaufgaben.
Testen Sie selbst, welche Bereiche Sie noch verbessern müssen:
- Übungsaufgaben
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_aufgaben_zur_pruefungsvorbereitung.html - Empfehlungen für Ihre Prüfung
– Achten Sie auf die Zeitvorgaben zur Bearbeitung.
– Lesen Sie den Aufgabensatz gründlich und aufmerksam durch und markieren Sie die Schlüsselwörter.Legen Sie Ihre Arbeitsschritte für Ihre praktische Prüfung fest. - Welche patientenbezogenen Informationen sind erforderlich?
- Welche vorbereitenden Tätigkeiten sind erforderlich?
- Welche Tätigkeiten übernimmt die Assistenz?
- Welche Medizinprodukte sollen verwendet werden?
- Wie werden die verwendeten Medizinprodukte wieder aufbereitet oder entsorgt?
- Welche Kenntnisse für Röntgen und Maßnahmen zum Strahlenschutz sind erforderlich?
- Welche Verwaltungstätigkeiten und Abrechnungskenntnisse sind erforderlich?
- Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind erforderlich?
- Kontrollieren Sie Ihre Ergebnisse auf Vollständigkeit
- Gestreckte Abschlussprüfung
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/pruefungstermine_zfa.pdf/$file/pruefungstermine_zfa.pdf
- Wissenswertes zu den Prüfungen
Die Vorlage des vollständigen und vom Auszubildenden und Ausbilder unterschriebenen Ausbildungsnachweises ist Zulassungsvoraussetzung bei der Abschlussprüfung.
Achtung: Eine hohe Anzahl an Fehltagen verhindert die Zulassung zur Prüfung. - Strahlenschutz
Auszubildende können bei der Abschlussprüfung die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für die technische Durchführung der Anwendung von Röntgenstrahlung erwerben.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung = GAP 1: 24. April 2024
Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung und den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit erhalten Sie ausschließlich vom ZBV Mittelfranken – info@zbv-mfr.de
Bei entsprechenden Leistungen in Berufsschule und Praxis kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden. Hierbei darf es sich jedoch nur um den der regulären Prüfung unmittelbar vorausgehenden Prüfungstermin handeln.
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_ausbildungsfoerderung.html
Anpassungsfortbildungen können sofort nach erfolgreicher Prüfung zur ZFA erfolgen. Für Aufstiegsfortbildungen muss erst mindestens ein Jahr Berufserfahrung erfolgen.
Das Team Ausbildung der ZBV Mittelfranken wird ab sofort in unregelmäßigen Abständen einen Newsletter speziell für Sie als Auszubildender ZFA veröffentlichen. Sie werden über die aktuellen anstehenden Themen, z. B. Prüfungstermine usw., informiert werden.
Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, abonnieren Sie den aktuellen Newsletter. Sie erhalten ihn dann direkt per E-Mail, z. B. auf Ihr Smartphone.
Aktuelle Newsletter
Erscheinungsdatum | PDF-Download | |
2024-01 | Newsletter_2024-01.pdf | |
- BLZK blzk.de
- Infos zur Ausbildung ZFA https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_ausbildung_zfa.html
- Infos zur Ausbildung ZFA https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/zfa_ausbildung_blzk.pdf/$file/zfa_ausbildung_blzk.pdf
- Film zur Ausbildung ZFA https://web.arbeitsagentur.de/berufetv/detailansicht/film;filmId=4mzZM8cGWddnrnmVuG24ST
- Film zur Ausbildung ZFA https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_zfa_film.html
- Berufsschulen Mittelfranken https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_berufschulen_bayern.html
- Ausbildungsnachweis https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/ausbildungsnachweis_wochenbericht.pdf/$file/ausbildungsnachweis_wochenbericht.pdf
- Prüfungsordnung
pruefungsordnung_abschlusspruefung_zfa_blzk_2022.pdf - Prüfungstermine https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/pruefungstermine_zfa.pdf/$file/pruefungstermine_zfa.pdf
- Übungsaufgaben https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_aufgaben_zur_pruefungsvorbereitung.html
- Ausbildungsförderung https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_ausbildungsfoerderung.html
www.zbv-mfr.de - Arbeitsagentur
https://web.arbeitsagentur.de/ - Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz
Kinder- und Jugendarbeitsschutz – Internetangebot (bayern.de) - Gewerbeaufsichtsamt Mittelfranken
Gewerbeaufsichtsamt – Regierung von Mittelfranken (bayern.de)
Dr. Silvia Morneburg: zbv@morneburg.de
Buchtipps zur Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte
Spitta Verlag GmbH (www.spitta.de) |
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Cornelsen-Verlag (www.cornelsen.de) |
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Kiehl Verlag (www.kiehl.de) |
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Libromed GmbH (www.libromed.net) |
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Holland + Josenhans Verlag (www.handwerk-technik.de) |
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HT-Verlag (www.handwerk-technik.de) |
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